Lexikon -Mini-Job
Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.
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Es wird zwischen einer geringfügig entlohnten und einer kurzfristigen Beschäftigung unterschieden. Bei beiden Beschäftigungsverhältnissen muss die Sozialversicherung verständigt werden.



