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Sterbegeldkassen gehören zu den ältesten bekannten Versicherungen.
Bereits für das zweite Jahrhundert n. Chr. sind vollständig organisierte Sterbekassen der Römer belegt.Diese Kassen hatten klangvolle Namen wie "Diana et Antonius" oder "Aesculap et Hygia". In der "Aesculap et Hygia" war die Zahl der Mitglieder festgesetzt und jedes Mitglied konnte seinen Nachfolger bestimmen. Heutige Sterbeversicherungen sind nicht so elitär organisiert, dienen aber demselben Zweck: Abdeckung der Beerdigungskosten und anderer direkt mit dem Tod verbundener Ausgaben. Vielen Menschen ist es besonders wichtig, ihre Angehörigen nicht mit diesen Kosten zu belasten. In Deutschland besteht Bestattungspflicht. Nach dem Tod einer Person ist dafür Sorge zu tragen, dass deren Leiche einer ordnungsgemäßen Bestattung zugeführt wird. Diese Pflicht regeln die einzelnen Bundesländer in den Bestattungsgesetzen. Eine gesetzliche Bestattungspflicht besteht für:
Nach dem Wegfall des Sterbegeldes 2004 hat diese Versicherung einen Bedeutungszuwachs erfahren. Die Gesetzlichen Krankenkassen zahlten zuletzt nur noch 500 Euro Sterbegeld. Diese Summe reichte bei weitem nicht aus, um eine würdige Bestattung und Trauerfeier zu organisieren.
Beiträge und Vertragsgestaltung
Die Frage, ob Sterbegeldversicherungen zum einzusetzenden Vermögen bei Hilfebedürftigkeit zählen, ist nicht abschließend geklärt. Das OLG Schleswig sah in einem Fall die Härtefallregelung erfüllt.
Weiterhin heißt es in § 33 SGB 12: "Um die Voraussetzungen eines Anspruchs auf ein angemessenes Sterbegeld zu erfüllen, können die erforderlichen Aufwendungen übernommen werden. Treffen Sie Vorsorge!
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Sterbegeldkassen gehören zu den ältesten bekannten Versicherungen.
Bereits für das zweite Jahrhundert n. Chr. sind vollständig organisierte Sterbekassen der Römer belegt.

